Kasko- oder Haftpflichtschaden?

Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden ist z.B. ein selbstverursachter Schaden oder ein Schaden durch höhere Gewalt wie z.B. Glasbruch, Hagelschaden, Sturm, Brand. Desweiteren fallen auch Diebstahl, Wildschaden und Vandalismus in diese Kategorie.

Bei Kaskoschäden wird ab einer bestimmten (geschätzten) Schadenhöhe ein Gutachter von der eigenen Versicherung beauftragt. In diesem Falle hat man nicht die freie Wahl des Sachverständigen.

Einige Versicherungsnehmer haben mit ihren Versicherungen eine Werkstattbindung abgeschlossen. Sollten Sie eine vertragliche Vereinbarung haben, ist es trotzdem möglich Ihr Fahrzeug bei uns reparieren zu lassen, bitte sprechen Sie uns an.

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden ist durch ein Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers entstanden. Die Schadensersatzansprüche haben Sie nun an dem Unfallgegner bzw. an dessen eintretender Haftpflichtversicherung. Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen empfehlen wir einen Anwalt einzuschalten.  und einen Sachverständigen für ein unabhängiges Gutachten zu beauftragen. Dabei helfen wir gerne. Die Kosten für ein Gutachten und einen Rechtsanwalt trägt der Schadensverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Immer häufiger drängen die Versicherungen telefonisch auf eine Terminabsprache mit einem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen - die Versicherungen versuchen natürlich, die Kosten für sich so gering wie möglich zu halten. Daher sollten Sie auf keinen Fall darauf eingehen. Denn Sie entscheiden, was mit Ihrem Fahrzeug passiert.

Haftpflicht: Welche Ansprüche habe ich an 
den Unfallgegner bzw. an dessen 
Haftpflichtversicherung

  • Reparaturkosten des Fahrzeugs
  • Sachverständigen / Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Heilbehandlung
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • gegebenenfalls Wertminderung des
  • beschädigten Fahrzeug